Allgemeinen Geschäftsbedingungen (B2B AGB)

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen der Autoteile M&M GmbH mit der Internetpräsenz autoteile-star.de (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge, die der Verkäufer mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) hinsichtlich der im Online-Shop des Verkäufers dargestellten Produkte und/oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.
    2. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
  2. Vertragsschluss
    1. Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Kunden.
    2. Der Kunde kann das Angebot telefonisch, schriftlich, per Fax, per Email oder über das im Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular / Warenkorb abgeben. Ihre Bestellung stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei autoteile-star.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Wird keine Versandbestätigung übermittelt, erfolgt die Annahme des Vertragsangebots des Kunden durch Abschicken der Ware bzw. durch Aushändigung der Ware an den Kunden. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die Autoteile M&M GmbH.
    3. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware annehmen.
    4. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
    5. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
    6. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettopreise zu verstehen, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.
    2. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten an, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:
      1. Vorauskasse per PayPal
      2. Bankeinzug per SEPA Lastschrift
    3. Wird für das jeweilige Produkt zusätzlich ein Versand ins Ausland angeboten, hat der Kunde für Lieferungen ins Ausland folgende Zahlungsmöglichkeiten, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:
      1. Vorauskasse per PayPal
      2. Bankeinzug per SEPA Lastschrift
    4. Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
    5. Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer wird in diesem Fall ermächtigt, die Daten des Kunden zum Zwecke einer Bonitätsprüfung weiterzugeben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, abhängig vom Ergebnis der Bonitätsprüfung dem Kunden die Zahlungsart Lieferung auf Rechnung zu verweigern.
    6. Bei Auswahl der Zahlungsart Bankeinzug (per SEPA Lastschrift) und der Übermittlung der Bankverbindungsdaten des Kunden wird der Verkäufer widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto des Kunden einzuziehen. Darüber hinaus wird der Verkäufer ermächtigt, die Daten des Kunden zum Zwecke einer Bonitätsprüfung weiterzugeben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, abhängig vom Ergebnis der Bonitätsprüfung dem Kunden die Zahlungsart Bankeinzug (per SEPA Lastschrift) zu verweigern. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen.
    7. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
    8. Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
  4. Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang
    1. Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der Verkäufer berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des Weiteren ist der Verkäufer zur Teillieferung – auch bei Fixterminen – berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
    2. Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege wobei die Wahl des Versandweges und der -art dem Verkäufer überlassen sind. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt.
    3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht mit der Übergabe der Leistungsgegenstände an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.
    4. Soweit eine Lieferung nicht möglich ist, z.B. weil die Leistungsgegenstände nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
    5. Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
  5. Abrufaufträge
    1. Abrufaufträge sind spätestens 12 Monate nach Auftragsdatum abzunehmen und in vollem Umfang zu bezahlen.
    2. Ist aufgrund der gesamten Abrufmenge ein günstigerer Staffelpreis vereinbart, ist der Verkäufer zur Preisanpassung entsprechend der Mengenstaffel berechtigt, wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht die Gesamtmenge abnimmt.
    3. Nach Ablauf der Frist für einen Abrufauftrag ist der Verkäufer berechtigt, nach schriftlicher Nachfristsetzung an den Käufer wegen der noch nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag insoweit zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz zu verlangen.
  6. Höhere Gewalt
    1. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
  7. Verzögerung der Leistung
    1. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.
    2. Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
    3. Macht der Kunde wegen Verzuges berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 8 % dieses Preises.
    4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden.
    5. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
    6. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten  nicht bei Vorsatz, Arglist, und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
    2. Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Waren gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Waren des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Waren der Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache – auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
    3. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
    4. Der Käufer hat Zugriffe auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
    5. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
  9. Mängelhaftung – Der Verkäufer haftet bei Sach- und Rechtsmängeln wie folgt:
    1. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern. Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die Sache ohne Vergütung überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
    2. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungs- oder mangelnder Wartungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungs- oder mangelnder Wartungsarbeiten verursacht worden sind.
    3. Bei gebrauchten Leistungsgegenständen sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
    4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
    5. Vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen Ziffern in 9.1,9.3 und 9.4 beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffanspruchs nach § 478 BGB sowie auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere Ansprüche gilt Ziffer 10.
    6. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
    7. Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    8. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den  Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht.  Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Leistungsgegenstände und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
    9. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  10. Haftung
    1. Die Haftung für Verzug ist in Ziffer 7 abschließend geregelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund wie folgt:
    2. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    3. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf  den Auftragswert begrenzt.
    4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.
  11. Verjährung
    1. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren – mit Ausnahme der Ansprüche gemäß Ziffer 9 – in einem  Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
  12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
    1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt ist.
    2. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
    3. Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
  13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. UN Kaufrecht kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
    3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand 01.08.2016